AGB - B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AVA & MAY GmbH (AGB) für Geschäftskunden (B2B-Webshop)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der AVA & MAY GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Norbert Andreas Bleibtreu-Busquets Kiefer, Schwedter Str. 9A, 10119 Berlin, E-Mail: info@ava-may.de (nachfolgend „Verkäuferin"), gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend jeweils „Käufer").

(2) Zugang zum B2B-Webshop – Registrierungspflicht und Unternehmernachweis. Der B2B-Webshop der Verkäuferin (nachfolgend „Shop") steht ausschließlich Unternehmern zur Nutzung offen. Ein Vertragsschluss über den Shop setzt zwingend eine vorherige Registrierung und die ausdrückliche Freigabe durch die Verkäuferin voraus. Im Rahmen der Registrierung ist der Käufer verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Unternehmensdaten zu machen, insbesondere:

  • die vollständige Firma nebst Rechtsform und Handelsregisternummer (soweit vorhanden),
  • die vollständige Geschäftsanschrift,
  • eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern vorhanden), sowie
  • die ausdrückliche Bestätigung, als Unternehmer zu handeln.

Änderungen der angegebenen Daten sind der Verkäuferin unverzüglich mitzuteilen. Die Verkäuferin ist berechtigt, einen Registrierungsantrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder eine erteilte Freigabe zu widerrufen.

(3) Der Käufer bestätigt durch die Registrierung und Nutzung des Shops verbindlich, als Unternehmer zu handeln. Ein Widerrufsrecht steht dem Käufer daher nicht zu.

(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die aktuell geltende Fassung ist abrufbar unter: https://www.ava-may.de/pages/agb-b2b (Deutsch), https://www.ava-may.it/pages/termini-e-condizioni-b2b (Italienisch) sowie https://ava-may.fr/pages/conditions-generales-b2b (Französisch).

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Waren im Shop der Verkäuferin stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Bestellungen sind ausschließlich als registrierter und freigegebener Nutzer möglich. Eine Gastbestellung ist im B2B-Shop nicht vorgesehen.

(3) Der Käufer gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab, indem er alle erforderlichen Angaben im Bestellprozess eingibt, diese AGB zur Kenntnis nimmt und auf den Button „Kaufen" klickt. Bis zu diesem Klick kann der Käufer die Bestellung jederzeit abbrechen oder korrigieren.

(4) Die Verkäuferin sendet nach Eingang der Bestellung an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestellbestätigung. Mit Zusendung dieser Bestellbestätigung kommt der Kaufvertrag zustande.

(5) Die Verkäuferin ist berechtigt, die Annahme eines Angebots ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(6) Der Vertragstext wird nicht gespeichert. Der Käufer sollte die Bestellbestätigung zu Dokumentationszwecken aufbewahren.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die im Shop angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich etwaiger Versandkosten. Maßgeblich sind die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt ausschließlich per Vorkasse. Der Kaufpreis ist unmittelbar bei Abschluss des Bestellvorgangs im Shop in voller Höhe zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung oder mit Zahlungsziel wird nicht angeboten.

(3) Dem Käufer stehen im Shop die folgenden Zahlungsmethoden zur Verfügung: Shop Pay, Visa, Mastercard, American Express, Maestro, UnionPay, Apple Pay, Google Pay, Bizum, BLIK, iDEAL / Wero, MobilePay, Satispay, PayPal, Bancontact (nur Belgien), EPS (nur Österreich) sowie iDEAL (nur Niederlande). Die Verkäuferin ist berechtigt, einzelne Zahlungsmethoden jederzeit zu ändern, einzuschränken oder weitere Zahlungsmethoden anzubieten. Die jeweils aktuell verfügbaren Zahlungsmethoden werden dem Käufer im Bestellprozess angezeigt.

(4) Soweit Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt werden, gelten deren Geschäftsbedingungen ergänzend.

(5) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Darüber hinaus steht der Verkäuferin bei Zahlungsverzug eine Mahnkostenpauschale in Höhe von EUR 40,00 zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(6) Im Falle des Zahlungsverzugs werden alle noch offenen Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer sofort fällig (Fälligstellung).

(7) Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Verkäuferin anerkannt ist.

(8) Mögliche Zollgebühren oder örtliche Steuern, die bei Lieferungen in das Ausland anfallen, trägt der Käufer.

§ 4 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Maßgeblich ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Lieferadresse.

(2) Lieferfristen und -termine werden von der Verkäuferin soweit möglich angegeben, sind jedoch, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich. Eine verbindliche Lieferfrist bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen, die von der Verkäuferin schuldhaft überschritten werden, hat der Käufer der Verkäuferin zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach deren erfolglosem Ablauf ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, soweit dies nach den Haftungsregelungen in § 7 dieser AGB zulässig ist.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Versandkosten trägt.

(5) Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Mängel an einer Teillieferung berechtigen den Käufer nicht, die gesamte Bestellung zurückzuhalten oder abzulehnen.

(6) Wird die Versendung auf Wunsch des Käufers verzögert, so geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Ware wird sodann auf Kosten und Gefahr des Käufers eingelagert.

(7) Hält der Käufer die Ware trotz Bereitstellungsanzeige nicht ab oder verweigert er die Annahme ohne hinreichenden Grund, so gerät er in Annahmeverzug. In diesem Fall ist die Verkäuferin berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers einzulagern oder einen angemessenen Ausgleich für Lager- und Bereitstellungskosten zu verlangen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

(2) Soweit der Käufer die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußert, tritt er bereits jetzt alle ihm aus dieser Weiterveräußerung gegenüber seinen Abnehmern zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die Verkäuferin ab. Die Verkäuferin nimmt diese Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Die Verkäuferin behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder ein Insolvenzantrag über sein Vermögen gestellt wird.

(3) Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgen stets im Namen und im Auftrag der Verkäuferin. Verarbeitet der Käufer die Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Verkäuferin gehörenden Waren, so erwirbt die Verkäuferin Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

(4) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Der Käufer tritt bereits jetzt etwaige Ansprüche aus einem solchen Versicherungsvertrag an die Verkäuferin ab; die Verkäuferin nimmt diese Abtretung hiermit an.

(5) Der Käufer ist verpflichtet, die Verkäuferin unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen oder Zugriffsversuche unternehmen, insbesondere im Falle von Pfändungen oder Insolvenzeröffnungen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung eines solchen Zugriffs und zur Wiedererlangung der Vorbehaltsware entstehen.

(6) Kommt der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht nach oder liegen sonstige Pflichtverletzungen vor, ist die Verkäuferin berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, ohne dass es des Rücktritts vom Vertrag bedarf. Der Käufer ist in diesem Fall zur sofortigen Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Verkäuferin erklärt dies ausdrücklich.

(7) Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, ist die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers verpflichtet, Sicherheiten nach Wahl der Verkäuferin freizugeben.

§ 6 Mängel, Gewährleistung und Untersuchungspflicht

(1) Die Beschaffenheit der Ware richtet sich nach den Produktbeschreibungen im Shop der Verkäuferin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf Mängel zu untersuchen. Stellt der Käufer einen Mangel fest, hat er diesen unverzüglich schriftlich gegenüber der Verkäuferin zu rügen, und zwar:

  • bei offensichtlichen Mängeln einschließlich offensichtlicher Transportschäden: unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung
  • bei versteckten Mängeln: unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Unterlässt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung oder die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

(3) Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln hat die Verkäuferin das Recht zur Nacherfüllung. Die Nacherfüllung kann nach Wahl der Verkäuferin durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgen. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl oder ist sie dem Käufer unzumutbar, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Für Mängelansprüche gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche, soweit die Verkäuferin den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie übernommen hat.

(5) Im Falle offensichtlicher Transportschäden ist der Käufer verpflichtet, diese unmittelbar beim Zusteller schriftlich festhalten zu lassen und die Verkäuferin unverzüglich zu benachrichtigen. Die Unterlassung dieser Handlungen lässt zwar die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers unberührt, kann jedoch die Geltendmachung von Ansprüchen der Verkäuferin gegenüber dem Frachtführer beeinträchtigen.

(6) Die Verkäuferin erbringt keine Kundendienstleistungen und gewährt keine selbständigen Garantien, es sei denn, dies wurde im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 7 Haftung

(1) Die Verkäuferin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Verkäuferin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung der Verkäuferin für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Verkäuferin einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Ansprüche wegen Datenschutzverstößen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin sowie für deren persönliche Haftung.

(6) Eine Haftung der Verkäuferin für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 8 Datenschutz

(1) Die Verkäuferin verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers sowie der für den Käufer handelnden Personen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Verkäuferin.

(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der betroffenen Personen sowie zu Empfängern der Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Verkäuferin, die unter https://www.ava-may.de/pages/datenschutz abrufbar ist.

(3) Soweit im Rahmen der Nutzung von Zahlungsdienstleistern personenbezogene Daten an diese übermittelt werden, liegt hierfür die Verantwortlichkeit bei den jeweiligen Drittanbietern. Deren Datenschutzbestimmungen sind ergänzend zu beachten.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Vertragssprache Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Anwendbares Recht Auf alle Verträge zwischen der Verkäuferin und dem Käufer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

(3) Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer ist der Sitz der Verkäuferin in Berlin. Die Verkäuferin ist darüber hinaus berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

(5) Textformerfordernis. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des geschlossenen Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses

(6) Gesamtheit der Vereinbarung. Ergänzende individuelle schriftliche Vereinbarungen mit dem Käufer haben Vorrang vor diesen AGB.

Stand: Oktober 2026